Umwelttechnik Trimborn
Meine berufliche Laufbahn: Vorstand bei Maschinenring Wolfratshausen AG
Ausbildung für den Bau und Wartung von Kleinkläranlagen.
Sachkundeausbildung zum Dichtheitsprüfer für
Abwasserleitungen und -schächten.
Praktische Erfahrung seit ca. 10 Jahren.
Meine Kunden
Bauherren
Bauunternehmen
Abwasserzweckverbände
Im Zuge von Neubauten und Sanierungen sind Dichtheitsprüfungen zwingend vorgeschrieben.
Die Prüfungen sind während der einzelnen Bauabschnitte durchzuführen und die Protokolle den Zweckverbänden oder Behörden vorzulegen. Grundleitungen oder Kanalleitungen sind deshalb
vor dem Einbetonieren oder Verfüllung auf Dichtheit zu prüfen.
Die Protokolle der Prüfung können auf der Baustelle
direkt ausgedruckt werden.
Dichtheitsprüfung
Die rechtlichen Grundlagen und deren Ausführungsrichtlinien finden sich in den
"Baufachlichen Richtlinien Abwasser"
des Bundesinnenministeriums.
Die Dichtheitsprüfung speziell wird im
"Anhang A - 2.5" beschrieben.
- Dichtheitsprüfung Normen
DIN 1610 oder DWA 139 und 142 für alle neuen und sanierten Leitungen und Schächte
DIN 1986 - 30 oder ATV M
143 Teil 6 für alle betehenden
oder genützten Leitungen und Schächte.
DIN 4261 für alle neuen Kleinkläranlagen.
DIN 12566 - 1 für alle bestehenden
oedr betriebenen Kleinkläranlagen.
Wiederholung von Prüfungen
Für die Wiederholung von Prüfungen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.
Die Notwendigkeit einer Wiederholungsprüfung ist von Kommmune zu
Kommune unterschiedlich geregelt und kann örtlich abgefragt werden.